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Der Migrationspakt

Der Migrationspakt

Dieser Blogeintrag wird laufend aktualisiert damit Sie immer auf dem Laufenden sind was den Migrationspakt der UNO angeht.

Beim UNO Migrationspakt handelt es sich um sogenanntes Soft Law, das ist ein Gesetz das nicht verpflichtend ist, aber es wird erwartet, dass man sich daran hält.

Wie gut das Soft Law Prinzip funktioniert, sieht man bereits im Bereich Klimaschutz:
Wenn per Zufall ein Staat ein bisschen Geld übrig hat, investiert er es in Umweltschutzprojekte. Aber neue Kohlekraftwerke werden halt trotzdem munter weiter gebaut und Steuern auf Kerosin einzunehmen ist halt einfach nicht möglich, weil der Student ja weiterhin für ein Taschengeld quer durch Europa fliegen will. 

Vermutlich weil Angela Merkel 2015 mit ihrer unkontrollierten Flüchtlingskrise viel Wind aufgewirbelt hat. Entschloss man sich bei der UNO nun dem ein Riegel zu schieben und erarbeite den Migrationspakt.
Was beinhaltet der Migrationspakt?

  • Der Pakt sieht keine konkrete Massnahmen gegen Kriegsverbrecher, Terroristen, Diktatoren oder Schlepper vor. Der Pakt verpasst somit die Chance das Problem an der Wurzel zu packen und Migration dort zu minimieren wo sie entsteht.
  • Der Pakt will erreichen, dass die Bevölkerung die Migration als etwas Positives für alle («win-win», wie es heisst) wahrnimmt. Die «Vision» sei: «Wir müssen all unseren Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen vermitteln, welche die Vorteile und Herausforderungen der Migration aufzeigen. Dies, um irreführende Narrative auszuräumen, die eine negative Wahrnehmung von Migranten bewirken.
  • Die UNO nimmt auch die Medien in die Pflicht. Diese müssten «in die Steuerung der Migration eingebunden werden», heisst es im Pakt. Der Pakt droht jenen Medien, die öffentliche Gelder erhalten (in der Schweiz wäre das die Medienabgabe, also die ehemalige Billag-Gebühr), mit dem Entzug dieser Gelder, falls sie «systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern». Das mag harmlos klingen – doch wer entscheidet, was rassistisch oder intolerant genau bedeutet? Ist es schon rassistisch, wenn ein Medium die Herkunft eines Straftäters nennt?
  • Dass der UNO-Migrationspakt eine weltweite Personenfreizügigkeit einführen wolle, wie Rechtspopulisten etwa in Deutschland behaupten, ist falsch – das geht aus dem Vertragstext nicht hervor. Doch er formuliert das generelle Ziel, die «Mobilität für Arbeitskräfte» zu erleichtern, konkret «durch internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen, wie beispielsweise Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder». Heute kennt die Schweiz die volle Freizügigkeit einzig für Arbeitskräfte aus der Europäischen Union.
  • Der UNO-Pakt will erreichen, dass die unterzeichnenden Staaten den Familiennachzug für Migranten «aller Qualifikationsniveaus» erleichtern. Dies «durch Massnahmen, die dem Recht auf ein Familienleben Nachachtung verschaffen – auch «durch Neufassung geltender Vorschriften», etwa bezüglich Aufenthaltsdauer, Arbeitsgenehmigung und Zugang zu Sozialversicherungen.
  • Der Pakt verlangt, das «nationale und lokale» Gesundheitswesen den Bedürfnissen von Migranten anzupassen, «indem die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und nicht diskriminierender Zugang zur Gesundheitsversorgung gefördert wird». So wie Journalisten sollen auch Angestellte des Gesundheitswesens «in kultureller Sensibilität geschult werden».

Welche Staaten werden den Migrationspakt nicht unterschreiben?

  • USA
  • Ungarn
  • Österreich
  • Bulgarien
  • Australien
  • Tschechien
  • Israel
  • Polen
  • Slowakei
  • Brasilien
  • Chile
  • Dominikanische Republik
  • Lettland
  • Italien

Laut Bundesrat wird die Schweiz den Migrationspakt bis auf weiteres nicht unterschreiben.

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