Die schweizerische Rechtsordnung ist «pyramidenförmig » aufgebaut: Verfassung, Gesetze, Verordnungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.
Wahlrecht bedeutet bei einer Personenwahl mitzuentscheiden.
Aktives Wahlrecht ist das Recht, jemanden zu wählen.
Passives Wahlrecht ist das Recht, für ein Amt gewählt zu werden.
Das Stimmrecht hingegen ist das Recht bei Sachfragen mitzuentscheiden.
In der Regel kann man zu einer Frage aber nur Ja oder Nein stimmen.
Referendumsrecht ist das Recht, über einen Beschluss des Parlamentes abstimmen zu können.
Initiativrecht ist ein Vorschlagsrecht des Volkes.