Abstimmungen 13.06.2021

Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

"Die eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz», kurz auch «Trinkwasser-Initiative» genannt, ist eine schweizerische Volksinitiative des Vereins Sauberes Wasser für alle. Die Initiative fordert, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen oder Subventionen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, die in ihrer Tierhaltung ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz auskommen und die nur so viele Tiere halten, wie sie ohne Futtermittelimporte ernähren können. Das Initiativkomitee argumentiert, dass dadurch Wasser und Nahrungsmittel, die frei von Arzneimitteln, antibiotikaresistenten Bakterien, Pestiziden, Nitrat und anderen Giftstoffen sind, wieder zum Standard und für die ganze Bevölkerung erschwinglich würden."

 

Weitere Informationen Sie dem Wikipedia-Artikel entnehmen. 

Mehr Informationen

Um was geht es?

Die Initiative verlangt, dass nur noch Subventionen an Landwirtschaftsbetriebe fliessen, welche pestizidfrei produzieren, ohne vorbeugenden Antibiotikaeinsatz arbeiten und ihre Tiere mit eigenem Futter ernähren können. Kurz gesagt, "Bio" würde zum neuen Standard werden. Landwirtschaftsbetriebe können aber weiterhin konventionell arbeiten, sie erhalten aber keine Subventionen mehr.




Argumente der Befürworter

  • Die Initiative verzichtet auf Verbote.
  • Subventionen in Pestizide werden gestoppt.
  • Synthetische Pestizide würden der Gesundheit schaden.
  • Pestizide seien massgeblich für das Insektensterben verantwortlich (insbesondere auch für das Bienensterben).
  • Verbote schränken die Forschung ein und behindern Innovationen. Damit wird der Weg zu einer noch nach­haltigeren Landwirtschaft blockiert. Die Schweiz als Forschungs- und Innovations­standort wird geschwächt.



Argumente der Gegner

  • Landwirtschaftliche Produkte würden teurer werden.
  • Schweizer Produkte würden an Attraktivität verlieren und Konsumenten*innen würden vermehrt auf ausländische Produkte ausweichen. Insbesondere würde die Annahme der Initiative den Einkaufstourismus verstärken.
  • Der Einsatz von Pestiziden nehme seit langem kontinuierlich ab.
  • Es drohe der Verlust von bis zu 160000 Arbeitsplätzen.



Parolen


SP: JA
Grüne: JA
Piratenpartei: JA
Grünliberale: JA
EVP: JA
Die Mitte: NEIN
FDP: NEIN
SVP: NEIN
EDU: NEIN
 

Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

"Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», kurz auch «Pestizid-Initiative» genannt, ist eine schweizerische Volksinitiative des Vereins Future3. Die Initiative fordert ein Verwendungsverbot von synthetischen Pestiziden sowie ein Einfuhrverbot von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind."

 

Weitere Informationen können Sie dem Wikipedia-Artikel entnehmen. 

Mehr Informationen

Um was geht es?

In der Landwirtschaft, der Landschaftspflege und in Privatgärten sollen in der Zukunft keine synthetischen Pestizide mehr eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen auch die Importe ohne synthetische Pestizide produziert werden. Die Übergangfrist beträgt 10 Jahre, damit sie die Landwirtschaft schrittweise umstellen kann.




Argumente der Befürworter

  • Das Pestizidverbot gilt sowohl für die Schweizer Produzenten, als auch für die Importprodukte.
  • Synthetische Pestizide würden der Gesundheit schaden.
  • Der hohe Standard in der Landwirtschaft würde das Label "Made in Switzerland" stärken.
  • Pestizide seien massgeblich für das Insektensterben verantwortlich (insbesondere auch für das Bienensterben).



Argumente der Gegner

  • Landwirtschaftliche Produkte würden teurer werden.
  • Schweizer Produkte würden an Attraktivität verlieren und Konsumenten*innen würden vermehrt auf ausländische Produkte ausweichen. Insbesondere würde die Annahme der Initiative den Einkaufstourismus verstärken.
  • Der Einsatz von Pestiziden nehme seit langem kontinuierlich ab.
  • Es drohe der Verlust von bis zu 160000 Arbeitsplätzen.
  • Verbote schränken die Forschung ein und behindern Innovationen. Damit wird der Weg zu einer noch nach­haltigeren Landwirtschaft blockiert. Die Schweiz als Forschungs- und Innovations­standort wird geschwächt.



Parolen


SP: JA
Grüne: JA
Piratenpartei: NEIN
Grünliberale: Stimmfreigabe
EVP: JA
Die Mitte: NEIN
FDP: NEIN
SVP: NEIN
EDU: NEIN
 

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Covid-19-Gesetz ist ein dringliches Bundesgesetz nach Artikel 165 der Bundesverfassung. Entsprechend ist das Gesetz bereits in Kraft.

In erster Linie geht es um diverse finanzielle Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Opfer der Pandemie. 

  • Menschen, die ihr Einkommen verloren haben.
  • Arbeitslosen, die im Moment keine Arbeit finden.
  • Unternehmen, die von den Behörden angewiesen wurden, ihre Tätigkeit vorübergehend einzustellen.
  • Unternehmen, deren Tätigkeit zusammengebrochen ist, obwohl sie nicht von einer Behörde eingestellt wurde.

Wer geimpft ist, einen negativen Corona-Test vorweisen kann oder bereits eine Erkrankung durchgemacht hat, soll von den geltenden Corona-Einschränkungen befreit werden können. Das ist die Idee hinter dem amtlichen «Nachweis», den das Parlament ins Covid19-Gesetz geschrieben hat. Demnach soll der Bundesrat die Anforderungen an einen solchen «Nachweis» festlegen.

Mehr Informationen

-

.




Argumente der Befürworter

  • Das Covid-19-Gesetz sei ein demokratiepolitischer Fortschritt. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
  • Dank diesem Gesetz können Unterstützungsmassnahmen weiterhin ausbezahlt werden (beispielsweise die Härtefallhilfen oder die ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen).
  • Das Covid-19-Gesetz ist ein zentrales Element zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.



Argumente der Gegner

  • Mit dem COVID-19 Zertifikat wird eine indirekte Impfpflicht eingeführt. Es droht eine Zweiklassengesellschaft.
  • Es drohen Milliardenschulden, welche anschliessend auf jungen Menschen abgewälzt werden.
  • Kurzarbeitsentschädigungen sind nicht für längere Zeiträume gedacht. Es drohen Marktverzerrungen und langanhaltende volkswirtschaftliche Schäden.
  • Die Kollateralschäden der Pandemie werden extrem ungleich in der Bevölkerung verteilt. Die Vorlage verstärkt dieses Ungleichgewicht.



Parolen


SP: JA
Grüne: JA
Piratenpartei: JA
Grünliberale: JA
EVP: JA
Die Mitte: JA
FDP: JA
SVP: Stimmfreigabe
EDU: NEIN
 

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Mit diesem Gesetz sollen die Treibhausgasemissionen, insbesondere die CO2-

Emissionen, die auf die energetische Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe zurückzuführen sind, vermindert werden. Dieses Gesetz bezweckt, einen Beitrag zu

leisten:

  • den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
  • die Treibhausgasemissionen auf ein Ausmass zu reduzieren, das die Aufnahmefähigkeit von Kohlestoffsenken nicht übersteigt;
  • die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen zu erhöhen;
  • die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit der angestrebten emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. 
Mehr Informationen

Um was geht es?

Damit die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden können, muss der Staat Massnahmen ergreifen, da bisher kein ausreichendes Umdenken in der Bevölkerung stattgefunden hat.




Argumente der Befürworter

  • Der Klimawandel bedroht sowohl die Natur als auch uns Menschen. Hitzewellen und Naturkatasptrophen werden zunehmen und so Millionen von Menschen töten.
  • Ein Teil der Mehreinnahmen fliesst zurück an die Bevölkerung. Das CO2-Gesetz sei deshalb "sozial".
  • Anstatt Geld für Öl ins Ausland zu schicken (Saudi-Arabien, Iran etc.), solle man das Geld besser hier in der Schweiz investieren. Dies würde auch neue Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen und so den Wohlstand erhöhen.
  • Alle Staaten sind im Pariser Klimaabkommen vereint. Mit dem CO2-Gesetz senkt auch die Schweiz Ihren Ausstoss an Klimagasen bis 2030 um 50% gegenüber 1990.



Argumente der Gegner

  • Direkte Preiserhöhungen (Mobilität --> Benzin, Wohnen --> Heizöl).
  • Indirekte Preiserhöhungen (beispielsweise Lebensmittel, welche mit dem Lastwagen transportiert werden).
  • Solaranlagen, Wärmepumpen etc. sind teuere Investitionen. Nicht alle Hausbesitzer*innen können sich das leisten.
  • Die Schweiz ist ein sehr kleines Land, die grossen Nationen (USA, China, Indien etc.) müssten zuerst griffige Massnahmen ergreifen. Ansonsten bringe der Klimaschutz gar nichts.



Parolen


SP: JA
Grüne: JA
Piratenpartei: JA
Grünliberale: JA
EVP: JA
Die Mitte: JA
FDP: JA
SVP: NEIN
EDU: NEIN
 

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Gegen das Gesetz wurde von folgenden Parteien das Referendum ergriffen: Junge Grüne, junge Grünliberale, Piratenpartei und Jungsozialisten.

Mehr Informationen

-

.




Argumente der Befürworter

  • Es gäbe keine Freiheit ohne Sicherheit und keine Sicherheit ohne Freiheit.
  • Die Präventionsmassnahmen seien verhältnismässig.
  • Massnahmen und Instrumente, wie sie das PMT vorsieht, werden heute bereits bei häuslicher Gewalt und Hooliganismus eingesetzt.
  • Auch das Alter spielt eine Rolle, denn auch Jugendliche können radikalisiert werden und die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung gefährden. Lässt sich die von einer radikalisierten Person ausgehenden Gefährdung nicht mit Massnahmen des Kinder- und Erwachsenenschutzes begegnen, können neu präventiv-polizeiliche Massnahmen für Jugendliche angeordnet werden.



Argumente der Gegner

  • Die Massnahmen treffen Kinder: Die Altersgrenze für das Verhängen der Massnahmen beträgt 12 beziehungsweise 15 (Hausarrest) Jahre. Das verstösst gegen die Kinderrechte. Die Schweiz überschreite bei der Bekämpfung des Terrorismus damit gleich mehrfach rote Linien der Menschenrechte.
  • Die Massnahmen seien schwere Eingriffe in die Grundrechte.. Dass die Behörden diese willkürlich verhängen können, gleicht den Praktiken von Ländern ohne starken Rechtsstaat.
  • Internationale Organisationen würden die Schweiz massiv kritisieren, darunter die UNO.
  • Die Vorlage bringe keine Verbesserung im Bereich der Prävention gegen Radikalisierung.
  • Das Terrorgesetz ermöglicht es, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben.



Parolen


SP: NEIN
Grüne: NEIN
Piratenpartei: NEIN
Grünliberale: NEIN
EVP: JA
Die Mitte: JA
FDP: JA
SVP: JA
EDU: Stimmfreigabe
 

Das Gesetz sieht die folgenden Präventionsinstrumente vor:

Meldepflicht: Erschweren und verhindern, dass eine Person unbemerkt untertauchen kann;

  • Kontaktverbot zu einzelnen Personen: geht von radikalisierten und als gefährlich beurteilten Personen eine unmittelbare Gefährdung aus, sollen sie vom terroristischen Umfeld ferngehalten werden;
  • Rayonverbot: Bewegungsradius von Gefährdern einschränken (z.B. auf einen bestimmten Stadtteil);
  • Ausreiseverbot: Abhaltung einer Person sich an kämpferischen Tätigkeiten zu beteiligen (beispielsweise Reise zum IS verhindern);
  • Hausarrest: wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass von einer Person eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben ausgeht und wenn eine oder mehrere zuvor angeordnete polizeiliche Massnahmen nicht eingehalten wurden.

Diese vorbeugenden Massnahmen werden bedarfsgerecht in den folgenden Fällen angewendet:

  • Wenn eine Bedrohung vorliegt, die sozialen und therapeutischen Massnahmen ausgeschöpft wurden, aber noch kein Strafverfahren eröffnet werden kann.
  • Nach Abschluss des Strafverfahrens und der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, wenn die Person weiterhin eine Bedrohung darstellt.
  • Ergänzend zu den Massnahmen während eines Strafverfahrens, beispielsweise im Fall einer Ausschaffung, um sicherzustellen, dass die Person, von der eine Bedrohung ausgeht, sicher ausgeschafft werden kann.