Die Schweiz war eines der letzten Länder in Europa, die das Frauenstimmrecht einführten. Erst ab dem 16. März 1971 dürfen Frauen auf nationaler Ebene abstimmen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden
wurde das Frauenstimmrecht sogar erst 1990 eingeführt und dies erst nach einem Bundesgerichtsentscheid.
Doch warum dauerte dies in der Schweiz so lange?
Das politische System der Schweiz gilt als eines der besten und stabilsten Politiksysteme der Welt. Doch die damit verbundene Komplexität führt dazu, dass das Schweizer System vergleichsweise
langsam ist, da es z. B. häufig mehrere Abstimmungen (Ständerat, Nationalrat, Volk etc.) braucht. Tatsächlich beruht das Frauenstimmrecht in der Schweiz, im Gegensatz zu anderen Ländern,
auf einer Volksabstimmung.
Brisant ist vor allem, dass in der Bundesverfassung von 1848 (!) bereits erwähnt wurde, dass alle Schweizer vor dem Gesetz gleich seien. Dabei wurde Frauen weder ein- noch ausgeschlossen,
aber in den entsprechenden Gesetzesartikeln waren die Frauen zu den Männern in ein "Untertanenverhältnis" gestellt.
Zudem war das Stimmrecht, auch bei Männern, lange an die Wehrpflicht gebunden.
Durchaus interessant ist die Tatsache, dass von der Gleichstellung die Feministen/innen fordern, auch die Männer profitieren würden.
Im Durchschnitt weisen erwerbstätige Frauen weniger Berufserfahrung aus und ältere Frauen haben immer noch einen tieferen Bildungsstand als Männer. Vor allem diese beiden Punkte erklären einen Grossteil der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau.
Es stellt sich heraus, umso höher die berufliche Stellung und das Anforderungsniveau,
Viele weitere Informationen zum Thema Frauenrechte in der Schweiz und Frauenrechte weltweit können Sie unter folgenden Links nachlesen:
www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte
www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/gleichstellung/geschichte/frauenrechte-schweiz
Broschüre "Auf dem Weg zur Lohngleichheit! Tatsachen und Trends" von Eidgenössischen Departement für Innere Angelegenheiten (EDI) 2013.