Abstimmungen vom 29.11.2020

Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, werden von nun an alle Abstimmungsvorlagen in einem einheitlichen und kompakten Design präsentiert.

Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde mit 51.2% Ja-Stimmen von der Stimmbevölkerung knapp angenommen.

Im öffentlichen Raum soll niemand sein Gesicht verhüllen dürfen. Davon ausgenommen sind Gotteshäuser. Weitere Ausnahmen gelten aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, klimatischen Bedingungen und einheimischen Brauchtums (beispielsweise Fasnacht). Zudem darf niemand eine Person zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen.

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Um was geht es?

Es soll in der Schweiz niemand an öffentlich zugänglichen Orten wie dem öffentlichen Verkehr oder in Eishockey-Stadien sein Gesicht verhüllen dürfen. Davon ausgenommen sind Gotteshäuser. Weitere Ausnahmen gelten aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, klimatischen Bedingungen und einheimischen Brauchtums. Zudem darf niemand eine andere Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen..




Argumente der Befürworter

  • Die Initiative schafft mehr Sicherheit. Da Gesetzesverbrecher, wie etwa Terroristen, Chaoten oder gewalttätige Demonstrierende leichter identifiziert werden können.
  • Die muslimisch geprägte Verschleierung sei eine Unterdrückung der Frau.
  • Da es keine Brukas für Männer gibt, handelt es sich um Sexismus.
  • Mit dem Verhüllungsgebot werde ein Zeichen für die Gleichstellung von Mann und Frau gesetzt. Die Verschleierung der Frau sei entgegen der Grundwerte, für welche die Schweiz einstehe.



Argumente der Gegner

  • Die Vollverschleierung sei ein Randphänomen und der Umgang damit solle den Kantonen überlassen sein.
  • Frauen sollen selbst entscheiden können, wie viel sie von ihrem Körper zeigen.
  • Verschleierte Frauen würde man aus dem öffentlichen Leben ausschliessen.
  • Da die Initiative zu weit gehe, reiche der Gegenvorschlag aus. Beim Gegenvorschlag müssten alle Personen den Behörden bei Bedarf ihr Gesicht zu Identifizierungszwecken zeigen.



Parolen


SP: NEIN
Grüne: NEIN
Piratenpartei: -
Grünliberale: NEIN
EVP: Stimmfreigabe
CVP: NEIN
BDP: NEIN
FDP: NEIN
SVP: JA
EDU: JA
 

Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID) wurde mit 64.4% NEIN-Stimmen von der Stimmbevölkerung abgelehnt.

Wird das Gesetz angenommen, so wird eine freiwillige elektronische Identität eingeführt. Damit können Personen im Internet beim Bezug von Dienstleistungen oder Waren eindeutig identifiziert werden. Diese E-ID wird bei einem vom Bund zertifizierten Anbieter beantragt, welcher wiederum eine App oder Karte zur Verfügung stellt, um die E-ID nutzen zu können und sich bei verschiedenen Orten wie Behörden, Banken und Versicherungen online auszuweisen. 

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Um was geht es?

Bei der Annahme des Gesetzes (durch Ablehnung des Referendums) wird eine freiwillige elektronische Identität eingeführt. Damit können Personen im Internet beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eindeutig identifiziert werden. Diese E-ID wird bei einem vom Bund zertifizierten Anbieter beantragt, welcher wiederum eine App oder Karte zur Verfügung stellt, um die E-ID nutzen zu können und sich bei verschiedenen Orten wie Behörden, Banken und Versicherungen online auszuweisen. Die beiden Anbieter, welche sich zurzeit zertifizieren lassen wollen, sind ein Konsortium aus staatsnahen Betrieben, Versicherungen, Banken und Krankenkassen namens SwissSign, sowie der Kanton Schaffhausen.




Argumente der Befürworter

  • Eine Annahme des Referendums würde einen jahrelangen Rückschritt gegenüber anderen Ländern bedeuten.
  • Die E-ID sei gar nicht als Ausweis zu verstehen, sondern eher als «Login» zur Anmeldung bei verschiedenen Diensten.
  • Der Datenschutz sei gewährleistet und gehe über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, indem immer die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer benötigt werde und nur absolut nötige Daten weitergegeben werden.



Argumente der Gegner

  • Der Staat sollte den digitalen Ausweis bereitstellen, nicht private Unternehmen.
  • Der Datenschutz im neuen E-ID Gesetz sei zudem ungenügend, da die Datenspeicherung zentral erfolge und somit ein Missbrauchspotenzial entstehe.



Parolen


SP: JA
Grüne: NEIN
Piratenpartei: -
Grünliberale: NEIN
EVP: JA
CVP: JA
BDP: JA
FDP: JA
SVP: JA
EDU: NEIN
 

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien wurde mit 51.6% JA-Stimmen von der Stimmbevölkerung knapp angenommen.

Der Souverän entscheidet in dieser Abstimmungsvorlage über den Abschluss eines Freihandelsabkommen mit Indonesien, das die ökonomische und politische Kooperation weiter vertiefen möchte.

 

Neben dem Wegfall von Zöllen auf rund 98% der Schweizer Exporte nach Indonesien soll der Patentschutz deutlich verbessert werden und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Zudem beinhaltet das Abkommen auch Ziele um die Armutsbekämpfung voranzutreiben sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzuführen. 

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Um was geht es?

Das Volk entscheidet in dieser Vorlage über den Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit der Republik Indonesien, das die ökonomische, ökologische und politische Kooperation weiter vertiefen möchte. Es ist das erste Freihandelsabkommen, welches strenge Anforderungen an ökologische Standarts stellt.




Argumente der Befürworter

  • Durch den Wegfall der Mehrheit der Zölle können Schweizer Unternehmen rund 25 Millionen Franken an Zollgebühren einsparen.
  • Die Zollsenkung für Palmölimporte gelten zudem nur für eine eingeschränkte Menge und sind an Vorgaben zur Nachhaltigkeit geknüpft. Dazu zählen Ökolabel, zertifizierte Lieferketten, und Strafen für die Einfuhr von falsch deklariertem Palmöl.
  • Gerade in Zeiten einer Pandemie und einer wirtschaftlichen Krise sei die internationale Zusammenarbeit wichtiger denn je.
  • Da die EU noch keine Freihandelsabkommen mit Indonesien abgeschlossen hat, ist dieses Abkommen ein grosser Wettbewerbsvorteil für die EFTA-Staatem.



Argumente der Gegner

  • Die Palmölproduktion würde nur den Grossunternehmen zugute kommen und stelle eine Gefahr für die nachhaltige, regionale Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl in der Schweiz dar.
  • Durch dieses Abkommen wird die Rodung des Regenwaldes zu Gunsten von Palmölplantagen nur noch verstärkt, was verheerende Folgen für seltene Tier- und Pflanzenarten hat.
  • xt.



Parolen


SP: Teilweise NEIN, teilweise JA
Grüne: NEIN
Piratenpartei: -
Grünliberale: -
EVP: NEIN
CVP: JA
BDP: JA
FDP: JA
SVP: JA
EDU: JA
 

Es folgen bald mehr Informationen.