Abstimmungen vom 27.09.2020

Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, werden von nun an alle Abstimmungsvorlagen in einem einheitlichen und kompakten Design präsentiert.

Begrenzungs-Initiative

Die Volksinitiative "Für eine Massvolle Zuwanderung" wurde mit 61.7% NEIN-Stimmen von der Stimmbevölkerung abgelehnt. 

Volksinitiative vom 31. August 2018 "Für eine Massvolle Zuwanderung". Ein freies und selbstbestimmtes Land wie die Schweiz solle die Einwanderung selber steuern, wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun, so die SVP. Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 ist die Zuwanderung in die Schweiz angestiegen. Pro Jahr wandern bis zu 80‘000 Personen mehr in unser Land ein als es verlassen.

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Um was geht es?

Die Initiative verlangt eine eigenständige Zuwanderungsregelung in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit. Das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union soll innerhalb eines Jahres durch Verhandlungen aufgelöst, andernfalls einseitig gekündigt werden.




Argumente der Befürworter

  • Da Firmen auf einen viel grösseren Pool an Arbeitnehmern zugreifen können, neigen Firmen dazu die Löhne ihrer Angestellten zu senken. Der Wohlstand der Schweizer wird dadurch eingeschränkt.
  • Menschen mit Migrationshintergrund werden statistisch betrachtet häufiger kriminell und beziehen häufiger Sozialhilfe. Dies gefährdet die soziale Sicherheit in der Schweiz.
  • Die Coronakrise hat eindrücklich aufgezeigt wie problematisch eine Abhängigkeit vom Ausland sein kann (z.B. Grenzgänger, welche im Gesundheitswesen arbeiten).
  • Anstatt billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, sollten stattdessen besser mehr eigene Fachkräfte ausgebildet werden. Insbesondere sollte auch das Potenzial von Frauen besser genutzt werden.



  • Argumente der Gegner

  • Da der Pool an Arbeitskräften eingeschränkt wird, wird es für Firmen schwieriger qualifiziertes Personal zu finden.
  • Die offenen Beziehungen zur Europäischen Union bringen viele Vorteile, so können Grenzüberschreitende Forschungsprojekte einfacher realisiert werden und die Wirtschaft und der Tourismus profitieren von einer "einfachen" Zoll- und Grenzpolitik.
  • Wachstum ist nicht per se schlecht. Wachstum führt zu Fortschritt, welcher wiederum den Wohlstand und die Wohlfahrt der einheimischen Bevölkerung erhöht.
  • Ausländerkriminalität ist nicht in erster Linie ein Problem der Zuwanderer, sondern vielmehr ein Problem der Nicht-EU-Zuwanderer.



  • Parolen

    SP: NEIN
    Grüne: NEIN
    Piratenpartei: Keine Parolen gefasst
    Grünliberale: NEIN
    EVP: NEIN
    CVP: NEIN
    FDP: NEIN
    SVP: JA
    EDU: JA
 

2-wöchiger Vaterschaftsurlaub

Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub" wurde mit 60.3% JA-Stimmen von der Stimmbevölkerung angenommen. 

Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie").

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Um was geht es?

Die Schweiz ist neben Irland und Albanien eines von drei Ländern in ganz Europa, welches weder eine bezahlte noch unbezahlte Auszeit für frischgebackene Väter kennt. Über 30 parlamentarische Vorstösse zu seiner Einführung scheiterten in den letzten Jahren an wechselnden Mehrheiten in Bundesbern. Dabei wünscht sich nach repräsentativen Umfragen eine satte Mehrheit (zuletzt 83% ) einen Vaterschaftsurlaub. Angesichts dieser frappanten Diskrepanz von Politik und Volkswillen haben männer.ch, alliance F, Travail.Suisse und Pro Familia die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» lanciert und im Sommer 2017 eingereicht. Im September 2019 zog der Initiativverein die Initiative zurück zugunsten des parlamentarischen Gegenvorschlages von 10 Tagen. Doch selbst dieser Kompromiss des Kompromisses war konservativen Kräften um die SVP und JF zu viel und sie ergriffen das Referendum. Nun stimmen wir am 27. September über 10 Tage Vaterschaftsurlaub ab.




Argumente der Befürworter

  • Ein Vaterschaftsurlaub stärkt die Familie, da auch Väter von Anfang an in die Entwicklung ihrer Kinder eingebunden werden.
  • Viele kleinere KMU können sich einen Vaterschaftsurlaub schlicht und einfach nicht leisten. Da der Vaterschaftsurlaub über die EO finanziert wird, werden kleine KMU gestärkt.
  • Es wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht. Da die Arbeitslast besser auf beide Geschlechter verteilt wird.
  • Die Schweiz verfügt über genüg finanzielle Ressourcen um sich einen Vaterschaftsurlaub zu "gönnen".



  • Argumente der Gegner

  • Grundsätzlich kann jeder Vater auf eigene Faust Ferien beziehen und unbezahlte Ferien anfragen. Die Eigenverantwortung würde hier unnötig geschwächt.
  • Viele grosse und innovative Firmen bieten bereits heute Vaterschaftsurlaube, welche das gesetzliche Minimum bei Weitem übertreffen. So gewährt die Novartis Ihren Mitarbeitern 14 Wochen Vaterschaftsurlaub.
  • Gerade in (Corona)-Krisenzeiten sollten solche "Luxusinvestitionen" verschoben werden, um den Staatshaushalt nicht noch weiter in ein Defizit zu treiben.
  • Viele kleinere KMU haben zu wenig personelle Ressourcen, um einen Vaterschaftsurlaub zu planen.



  • Parolen

    SP: JA
    Grüne: JA
    Piratenpartei: Keine Parolen gefasst
    Grünliberale: JA
    EVP: JA
    CVP: JA
    FDP: NEIN
    SVP: NEIN
    EDU: NEIN
 

Beschaffung neuer Kampfjets

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge wurde mit 50.1% JA-Stimmen von der Stimmbevölkerung angenommen. 

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. 

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Um was geht es?

Für ihre Sicherheit will die Schweiz ihren Luftraum überwachen, schützen und im Fall eines Angriffs verteidigen. Als neutraler Staat will sie dafür so wenig wie möglich von anderen Staaten oder Organisation abhängig sein. Zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums ist eine Kombination aus Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung notwendig. Die heutigen Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung kurzer Reichweite sind veraltet oder werden es bald sein. Eine bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ist nicht vorhanden. Zu Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung gibt es auch in Zukunft keine tauglichen Alternativen: Drohnen, Helikopter und leichte Kampfflugzeuge fliegen zu langsam und zu wenig hoch. Die neuen Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite werden aus dem Armeebudget bezahlt. Sie sind eine Investition für mindestens 30 Jahre.

  • Bis 2030 sollen neue Kampfflugzeuge für maximal 6 Milliarden Franken beschafft werden.
  • Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, müssen 60 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren.





  • Argumente der Befürworter

  • Gerade als neutraler Staat ist eine vom Ausland unabhängige Schweizer Luftwaffe von eminenter Bedeutung.
  • Ohne eine funktionsfähige Luftwaffe, würde ein Teil des Auftrags der Armee, die Verteidigung unseres Staatsgebiets, fundamental infrage gestellt.
  • Gerade die Corona-Pandemie hat eindrücklich aufgezeigt, dass Bedrohungen aus dem Nichts kommen. Es ist daher unmöglich unmittelbar vor einem Krieg neue Kampfjets zu beschaffen. und




    Argumente der Gegner

  • Gerade in (Corona)-Krisenzeiten sollten Investitionen in die Armee reduziert, und Investitionen in die Gesundheitsversorgung und den Zivilschutz erhöht werden.
  • Kampfjets sind nicht in der Lage neuartige Bedrohungen, wie z.B. Cyberwar, Terrorismus oder autonome Waffensysteme zu bekämpfen.
  • Gemäss einer Minderheit gäbe es billigere Alternativen als die angestrebten Kampfjets.
  • Unglücklicherweise kann man nicht über den Typ des Kampfjets abstimmen, diese Intransparenz ist aus demokratischer Sicht nicht ganz unproblematisch. Da sich die vorgeschlagenen Flugzeugtypen sehr stark voneinander unterscheiden.



  • Parolen

    SP: NEIN
    Grüne: NEIN
    Piratenpartei: Keine Parolen gefasst
    Grünliberale: JA
    EVP: JA
    CVP: JA
    FDP: JA
    SVP: JA
    EDU: JA
 

Kurze Auflockerung

Step 1


Step 2


Step 3

Oh, okay, not good at all!


Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Die Änderung über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) wurde mit 63.2% NEIN-Stimmen von der Stimmbevölkerung abgelehnt. 

Änderung vom 27. September 2019 über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten).

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Um was geht es?

Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 25 000 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt zusammenlebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.




Argumente der Befürworter

  • Diese Reglung führt dazu, dass hoch qualifizierte Frauen schneller wieder ins Erwerbsleben einsteigen können. Dies stärkt die Gleichstellung der Geschlechter und erhöht, bei einem Teil der Gesellschaft, den Wohlstand.
  • Ganz allgemein würde die Schweiz ein familienfreundlicheres Land werden.



  • Argumente der Gegner

  • Von dieser Regelung profitieren in erster Linie Eltern mit einem hohen Einkommen. Insbesondere ärmere Eltern würde benachteiligt, da sie, aufgrund des tiefen Einkommens, gar keine Bundessteuer bezahlen, entsprechend können auch keine Drittbetreungskosten abgezogen werden.
  • Bei der Vorlage handelt es sich um eine Steuersenkung, gerade in (Corona)-Krisenzeiten sollten Steuersenkung nicht die erste Priorität haben.



  • Parolen

    SP: NEIN
    Grüne: NEIN
    Piratenpartei: Keine Parolen gefasst
    Grünliberale: NEIN
    EVP: JA
    CVP: JA
    FDP: JA
    SVP: JA
    EDU: NEIN
 

Jagdgesetz

Das Jagdgesetz, JSG wurde mit 51.9%% NEIN-Stimmen von der Stimmbevölkerung abgelehnt. 

Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).

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Um was geht es?

Verschiedene Tier- und Naturschutzorganisationen haben gegen das revidierte Jagdgesetz das Referendum ergriffen. Die Überarbeitung des 40-jährigen Gesetzes war nötig, weil Tier- und Naturschutz im alten Gesetz nicht konkret vorkommen und weil sich die Bestände geschützter Arten, insbesondere von Wolf, Biber und Höckerschwan, in den letzten Jahren stark vergrössert haben. Dies hat immer öfter zu Konflikten mit Land-, Forstwirtschaft und Fischerei geführt. Selbstverständlich dürfen die geschützten Tiere aber auch mit dem neuen Gesetz in ihren Beständen nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Das revidierte Gesetz setzt klare Regeln für das Erlegen von geschützten Arten, zudem werden Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit darin klar gestärkt.




Argumente der Befürworter

  • Jägerinnen und Jäger sowie Bäuerinnen und Bauern pflegen Traditionen, die so alt sind wie die Menschheit. Dahinter stehen viel Fachwissen, handwerkliches Können und eine hohe Achtung vor Tier und Natur. Das revidierte Jagdgesetz verpflichtet die Jägerinnen und Jäger, anspruchsvolle Prüfungen abzulegen und ihre Treffsicherheit regelmässig zu beweisen.
  • Neu wird auch die Nachsuche verletzter Tiere obligatorisch. Tierschutz und Tiergesundheit werden im neuen Jagdgesetz somit gestärkt.
  • Die Lebensräume von frei lebenden Wildtieren werden verbessert: Zugvogelreservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore werden dank dem fortschrittlichen Gesetz durch den Bund unterstützt. Das stärkt die Artenvielfalt. Diese wiederum stabilisiert die Ökosysteme und trägt zum Schutz des Klimas bei.



  • Argumente der Gegner

  • Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone wo nötig Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Die Kantone können, mit Zustimmung des Bundes, heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.
  • Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten (Art. 7a, Abs.2, lit. b) und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden.
  • Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a, Abs. 1 lit. c). Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.
  • Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden (Art. 5, Abs. 1). Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter vertane Chancen, das Jagd- und Schutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen.
  • Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.



  • Parolen

    SP: NEIN
    Grüne: NEIN
    Piratenpartei: Keine Parolen gefasst
    Grünliberale: NEIN
    EVP: NEIN
    CVP: JA
    FDP: JA
    SVP: JA
    EDU: JA
 

Kanton Zürich