Die einfachste Variante.
Wenn Sie einen vorgedruckten Wahlzettel unverändert abgeben, erhält die Partei alle Stimmen und jeder Kandidat eine Stimme.
Sie können vorgedruckte Namen von Kandidatinnen und Kandidaten durchstreichen. Die entsprechende Person erhält danach keine Personenstimme mehr, die Partei erhält aber weiterhin die Parteistimme, ausser Sie schreiben im Gegenzug eine andere Person auf.
Sie können einen vorgedruckten Namen (inkl. Kandidatennummer) handschriftlich wiederholen.
So erhält die entsprechende Person zwei Stimmen.
VORSICHT! Sie können eine Person maximal zweimal aufschreiben und Gänsefüsschen und andere Vereinfachungen sind nicht erlaubt.
Sie können auch Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf Ihren Wahlzettel schreiben. Diese erhalten somit Ihre Kandidatenstimme und deren Partei Ihre Parteistimme.
Parteien und politische Gruppierungen gehen Listen- und Unterlistenverbindungen ein, um ihre Wahlchancen zu optimieren.
Bei der Auszählung werden die Stimmen, welche die Bündnispartner erhalten haben, zuerst addiert: So wird ermittelt, wie viele Mandate sie zusammen zugute haben. Anschliessend werden die gemeinsam
eroberten Mandate nach dem Proporzregeln auf die einzelnen Bündnispartner verteilt. Gewählt sind dann die Kandidierenden mit den meisten Stimmen.
Listen- und Unterlistenverbindungen sind auf dem Wahlzettel vermerkt.
Viele weitere Informationen finden sie unter: www.ch.ch/wahlen2019