Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung stellt das Parlament der Schweiz dar und besteht aus dem Nationalrat und dem Ständerat. Zusammen wählen sie z.B. den Bundesrat, die Regierung der Schweiz.
Beide Räte sind einander gleichgestellt und werden alle vier Jahre vom Volk neu bestellt (gewählt).

Der Nationalrat

Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern. Wie viele Nationalräte ein Kanton stellen darf, hängt von seiner Bevölkerungszahl ab. 

Der Kanton Aargau hat so 16 Mandate zu besetzten,  Zürich hat 35 Mandate zugute, während kleine Kantone wie Uri oder Obwalden je ein Mandat haben. Auch Graubünden, flächenmässig der grösste Kanton der Schweiz, stellt lediglich 5 Nationalräte.


Der Ständerat

Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Jeder Kanton hat ein Recht auf zwei Ständeräte, ausser die Halbkantone sie müssen sich mit nur einem Mandat zufriedengeben. Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, Obwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Der Ständerat vertritt somit die Interessen der einzelnen Kantone (Stände).

Links / Quellen

Informationen über den Nationalrat inkl. Liste aller Mitglieder finden Sie hier:
www.parlament.ch/de/organe/nationalrat

Informationen über den Ständerat inkl. Liste aller Mitglieder finden Sie hier:
www.parlament.ch/de/organe/staenderat

Informationen über die Vereinigte Bundesversammlung finden Sie hier:
www.parlament.ch/de/organe/vereinigte-bundesversammlung