Die Schweiz stimmt am 14. Juni 2026 über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes ab. Anlass ist ein Referendum gegen eine vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung. Ziel von Bundesrat und Parlament ist es, den Übertritt vom Militärdienst in den Zivildienst zu erschweren. Damit sollen die Bestände der Armee stabilisiert und die verfassungsrechtliche Vorgabe wieder konsequent umgesetzt werden: Der Zivildienst ist keine gleichwertige Alternative zum Militärdienst, welche man frei wählen kann, sondern eine Ausnahme für Personen mit Gewissenskonflikten. Gleichzeitig sollen Fehlanreize im bestehenden System beseitigt werden.
Wichtig ist dabei festzuhalten, dass es sich bei diesen Anpassungen nicht um eine eigentliche Verschärfung handelt, sondern um die Korrektur von Fehlentwicklungen der letzten Jahre. Das revidierte Gesetz stärkt die Bestände von Armee und Zivilschutz, sorgt für mehr Fairness unter den Dienstpflichtigen und stellt sicher, dass der Zivildienst wieder seiner ursprünglichen Rolle gerecht wird. Nur so lässt sich langfristig die Sicherheit unseres Landes gewährleisten.
Später Wechsel nach teurer Militärausbildung
Das Hauptproblem liegt meistens im Zeitpunkt des Wechsels: Heute wechseln über 40 % der Zivildienstleistenden erst während oder nach der Rekrutenschule (RS) oder sogar nach mehreren Wiederholungskursen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Armee bereits erhebliche Mittel in Ausbildung und Personal investiert – von der Grundausbildung über Spezialfunktionen bis hin zu Kader- und Fachkursen. Besonders Unteroffiziere, Offiziere und Fachspezialisten verursachen hohe Pro-Kopf-Ausbildungskosten.
Das hat Folgen: Einerseits fehlt der Armee ausgebildetes Personal, andererseits gehen getätigte Investitionen faktisch verloren, wenn Angehörige der Armee spät in den Zivildienst wechseln. Zudem entstehen erhebliche Planungsunsicherheiten. Um entstandene Lücken zu schliessen, muss kurzfristig zusätzliches Personal rekrutiert und ausgebildet werden. Das verursacht weitere Kosten und schwächt die Einsatzbereitschaft der Armee nachhaltig.
Das „0‑Restdiensttage“-Problem und weitere Schlupflöcher
Ein weiteres Schlupfloch betrifft Angehörige der Armee, die sämtliche Ausbildungstage absolviert haben, kurz vor dem Ende ihrer Dienstpflicht jedoch noch in den Zivildienst wechseln. Auf diese Weise umgehen sie die jährliche obligatorische Schiesspflicht, obwohl sie formell weiterhin dienstpflichtig sind. Die Gesetzesänderung schliesst diesen formalen Umgehungsweg und stärkt die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen.
Ebenfalls problematisch ist die hohe Attraktivität des Zivildienstes für bestimmte Fachspezialisten, insbesondere im medizinischen Bereich. Medizinstudierende und Ärzte können heute fachnahe Zivildiensteinsätze leisten, während der Armee gleichzeitig dringend benötigtes medizinisches Personal verloren geht. Die Armee trägt dabei die Ausbildungskosten, ohne langfristig davon zu profitieren. Diese Fehlentwicklung wird durch das revidierte Zivildienstgesetz gestoppt. Gleichzeitig stärkt die Revision die Verteidigungsbereitschaft und sorgt für mehr Gerechtigkeit gegenüber jenen, die ihren Dienst in Armee oder Zivilschutz pflichtbewusst leisten.
Konkret sind folgende sechs Massnahmen vorgesehen:
- Wer in den Zivildienst wechselt, muss mindestens 150 Zivildiensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch übrig wären.
- Wer alle Armee-Ausbildungstage absolviert hat, kann die Schiesspflicht nicht mehr umgehen, indem er in den Zivildienst wechselt.
- Auch Unteroffiziere und Offiziere sollen 1,5 Zivildiensttage pro Militärdiensttag leisten. Bislang galt für sie ein tieferer Faktor.
- Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, sind nicht mehr erlaubt, da der Armee medizinisches Personal fehlt.
- Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach dem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten.
- Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch für den Zivildienst stellt, muss neu den langen Einsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren.
Fazit
Wir leben in unsicheren Zeiten. Die Schweiz ist auf eine einsatzfähige Armee und einen starken Zivilschutz angewiesen. Die Bestände dieser Organisationen dürfen nicht weiter ausgehöhlt werden. Der Zivildienst darf weder einfacher noch planbarer oder angenehmer sein als der Militärdienst – genau das ist heute jedoch häufig der Fall.
Zivildienstleistende profitieren oft von einer flexibleren Einsatzplanung, einer besseren Vereinbarkeit mit Studium oder Beruf sowie von einer geringeren physischen und psychischen Belastung. Der Zivildienst soll keine bequemere Alternative sein, sondern in seiner Verpflichtung und Belastung mit dem Militärdienst vergleichbar bleiben. Deshalb sage ich mit Überzeugung JA zur Revision des Zivildienstgesetzes am 14. Juni 2026.

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