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Die JUSO-Initiative gefährdet Familienunternehmen

Nein zur radikalen JUSO-Initiative

Am 30. November 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» ab. Was auf den ersten Blick wie ein engagierter Vorstoss für mehr Klimagerechtigkeit wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein gefährlicher Eingriff in die föderale Steuerhoheit und ein Risiko für die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz. Insbesondere Familienunternehmen werden durch diese radikale Initiative massiv gefährdet. Bei einem Generationenwechsel würde das Risiko bestehen, dass das Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden müsste, um diese Steuer zu bezahlen. Mit «Fortschritt» oder «Klimaschutz» hat das Ganze nicht mehr viel am Hut, da 5 % der reichsten Menschen in der Schweiz bereits heute 90 % der Vermögenssteuern und 70 % der direkten Bundessteuern bezahlen. Sprich: Reiche Menschen finanzieren bereits heute den Grossteil der Klimaschutzmassnahmen.

Familienunternehmen in der Zwangslage: Liquiditätsprobleme und Verkaufsdruck

Die Initiative sieht vor, dass Erbschaften und Schenkungen ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken mit einer Steuer von 50 Prozent belegt werden. Was auf den ersten Blick nur die „Superreichen“ zu betreffen scheint, hat in der Praxis weitreichendere Konsequenzen, insbesondere für Unternehmerfamilien, deren Vermögen nicht in bar auf einem Konto liegt, sondern in produktiven Unternehmenswerten gebunden ist.

 

Gerade bei einem Generationenwechsel, bspw. wenn ein Familienbetrieb von den Eltern an die Kinder übergeht, stehen die Erbinnen und Erben häufig vor einem Dilemma: Das vererbte Vermögen besteht nicht aus liquiden Mitteln, sondern aus Maschinen, Immobilien, Patenten, Kundenbeziehungen und Know-how, also aus dem Unternehmen selbst. Laut einer Studie von PwC sind bei Unternehmerinnen und Unternehmern bis zu 91 Prozent des Vermögens im Betrieb gebunden. Das bedeutet: Die Erben verfügen oft nicht über ausreichend liquide Mittel, um die geforderte Steuerlast zu begleichen.

 

Die Folge: Um die Steuer zu bezahlen, müssten Unternehmen ganz oder teilweise verkauft werden. In vielen Fällen bedeutet dies das Ende eines über Generationen aufgebauten Betriebs. Besonders betroffen wären dabei kleinere und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden. Ein solcher Zwangsverkauf kann nicht nur zur Zerschlagung von Firmen führen, sondern auch zu einem Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how und regionaler Verankerung. Die wirtschaftliche Verwurzelung eines Unternehmens in seiner Region – oft über Jahrzehnte gewachsen – würde durch eine solche Steuerpolitik gefährdet.

 

Zudem besteht die Gefahr, dass betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer – oder deren Nachkommen – die Schweiz verlassen, um der Steuer zu entgehen…

Internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet: Abwanderung statt Klimaschutz

Die Initiative könnte zur Abwanderung von vermögenden Personen führen – ein Szenario, das der Bundesrat in seiner Botschaft ausdrücklich als realistisch einschätzt. Die zum einen an der Initiative, aber auch an der Tatsache, dass die Schweiz bereits heute eines der wenigen OECD-Länder ist, die eine Vermögenssteuer kennen. Anstatt das man die bereits hohe Besteuerung auf Vermögen senken würde, fordert nun die JUSO genau das Gegenteil und will sie massiv erhöhen. Dies führt nicht nur dazu, dass reiche Personen die Schweiz verlassen, sondern auch dazu, dass weniger reicher Personen in die Schweiz einwandern. Die Schweiz würde dadurch nicht nur Steuersubstrat verlieren, sondern auch Innovationskraft, Arbeitsplätze und Investitionen. Laut Schätzungen könnten bis zu 3,7 Milliarden Franken jährlich an Steuereinnahmen verloren gehen. Dieses Geld fehlt dann dem Bund, um bspw., den öffentlichen Verkehr auszubauen. 

Föderalismus unter Druck: Die Steuerhoheit der Kantone wird untergraben

Die Initiative sieht eine nationale Erbschaftssteuer von 50 % auf Vermögen über 50 Millionen Franken vor. Nicht nur ist das ein unglaublich hoher Steuersatz, sondern greift damit auch direkt in die bisherige Kompetenz der Kantone ein, die traditionell für Erbschafts- und Schenkungssteuern zuständig sind. Zwar sollen die Kantone ein Drittel der Einnahmen erhalten, doch die Zweckbindung der Mittel schränkt ihre Finanzautonomie erheblich ein. Die Kantone müssten Gelder zwingend für Klimamassnahmen einsetzen – unabhängig von regionalen Prioritäten oder Haushaltslagen.

Rückwirkende Besteuerung: Ein verfassungsrechtlich heikler Mechanismus

Besonders problematisch ist die vorgesehene Rückwirkung: Die Besteuerung soll ab dem Tag der Annahme gelten – noch bevor Bundesrat und Parlament die Ausführungsbestimmungen erlassen haben. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Ein Rechtsgutachten von Bundesrichter a.D. Ulrich Meyer warnt vor einer «Teilungültigkeit» der Initiative, da sie demokratische Prozesse unterläuft und die Stimmbürgerschaft faktisch entmachtet.

Es entsteht hier die paradoxe Situation, dass die Initiative bereits Schaden anrichten kann, bevor sie überhaupt vom Stimmvolk abgelehnt wird. Auch mit Blick auf die Zukunft machen mir solche Entwicklungen Sorge. Solche Rechtsunsicherheiten sind Gift für den ganzen Wirtschaftskreislauf und die politische Stabilität, auf welche wir zurecht stolz sind in der Schweiz. 

Prof. Dr. Ulrich Meyer, Bundesrichter 1987-2020, Bundesgerichtspräsident 2017-2020 fasst folgendes zusammen: 

«Aufgrund dieser im Falle einer Annahme unabwendbaren Vermögenskonfiskation im Schenkungs- und Erbschaftsfall entfaltet die Juso-Initiative spätestens seit dem Bekanntwerden ihres Zustandekommens am 6. März 2024 massive und anhaltende Vorwirkungen auf breiter Front. 

Das Presseecho aus diesem Anlass war gewaltig. Laut den Berichten suchen die im Falle der Annahme der Initiative nach dem Gesagten unausweichlich Betroffenen verständlicherweise schon jetzt nach Mitteln und Wegen, der drohenden Enteignung zu entkommen. Darauf nimmt die Interpellation Schneeberger vom 14. Juni 2024 Bezug. Im Vordergrund steht dabei die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Damit verliert die Schweiz sukzessive – je näher der Abstimmungstag rückt, immer mehr – Steuersubstrat: die besten Steuerzahlenden des Landes. Hingegen könnte angeführt werden, nicht alle der sogenannten Superreichen würden die Schweiz verlassen, sondern darauf vertrauen, dass die Initiative dereinst an der Urne scheitere. Auch sei davon auszugehen, dass jene, die jetzt prophylaktisch den Wohnsitz ins Ausland verlegten, nach erfolgter Ablehnung der Initiative wieder in die Schweiz zurückkehren würden. Diese Einwendungen sind nicht stichhaltig, weil sie die Diligenzmassstäbe verkennen, welche in solchen Vermögensverhältnissen üblich sind. Danach setzt sich niemand ernsthafterweise dem Risiko einer Enteignung in Millionen- oder Milliardenhöhe aus, wenn er oder sie die schlimmstmögliche Wende des Falles nicht aus eigenen Kräften verhindern kann. Genau das trifft auf die Juso-Initiative zu.»

Symbolpolitik statt effektiver Klimaschutz

Die Initiative suggeriert, dass durch Umverteilung automatisch Klimaschutz entsteht. Doch Klimapolitik braucht gezielte Investitionen, technologische Innovation und internationale Kooperation – nicht pauschale Umverteilungsmechanismen. Die Zweckbindung der Einnahmen ist zudem unklar formuliert und lässt offen, wie effektiv die Mittel tatsächlich eingesetzt würden. Zudem braucht es auch ein Umdenken in der Bevölkerung. Dieses Umdenken lässt sich nicht mit neuen Steuern erzwingen. 

Fazit: Ein Nein zur Initiative ist ein Ja zur Stabilität

Die JUSO-Initiative ist kein nachhaltiger Beitrag zur Klimapolitik, sondern ein riskanter Eingriff in bewährte Strukturen. Sie gefährdet die föderale Ordnung, schwächt Familienunternehmen und schafft Rechtsunsicherheit. Wer echten Klimaschutz will, muss auf Innovation, Kooperation und gezielte Massnahmen setzen – nicht auf konfiskatorische Besteuerung. 

Darum: Ein klares NEIN zur Enteignungsinitiative am 30. November.

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