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JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts – für Fairness und Eigenverantwortung

JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Seit Jahrzehnten belastet der sogenannte Eigenmietwert Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit einer Steuer auf ein Einkommen, das es faktisch gar nicht gibt. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, soll dem Staat gegenüber so behandelt werden, als würde er sich selbst Miete zahlen – und genau diese fiktive Summe wird versteuert. Was einst als Krisenmassnahme eingeführt wurde, ist heute ein ungerechtes Relikt vergangener Zeiten. Höchste Zeit, damit Schluss zu machen.

Historisch überholt – und längst nicht mehr zu rechtfertigen

Der Eigenmietwert wurde ursprünglich 1915 während des Ersten Weltkriegs als temporäre Notsteuer eingeführt, um wegbrechende Zolleinnahmen zu kompensieren – damals die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. In den 1930er-Jahren wurde er erneut per Notrecht reaktiviert und 1958 ins ordentliche Steuerrecht überführt. Obwohl der ursprüngliche Zweck längst obsolet ist, wurde die Steuer nie wieder abgeschafft. Stattdessen wurde sie mit der Behauptung begründet, selbstgenutztes Wohneigentum bedeute eine Ersparnis, die wie Einkommen zu behandeln sei.

 

Doch diese Logik hinkt – und hat reale, ungerechte Konsequenzen für viele Menschen in unserem Land.

Ungerecht, belastend, absurd

Der Eigenmietwert trifft besonders jene hart, die auf ein solides, schuldenfreies Zuhause hinarbeiten: Familien mit Kindern, ältere Menschen mit bescheidenem Einkommen, und all jene, die sparen, statt sich zu verschulden. Denn wer seine Hypothek reduziert oder ganz abbezahlt hat, verliert die Möglichkeit, Schuldzinsen abzuziehen – zahlt aber weiter Steuern auf ein erfundenes Einkommen. Umgekehrt profitiert, wer sich hoch verschuldet hält. Dieses System ist nicht nur unlogisch, es straft Eigenverantwortung ab und belohnt Schulden. Es konterkariert den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung – und das in einem Land, in dem sich viele den Traum vom Eigenheim ohnehin kaum leisten können.

Eine faire, breit abgestützte Reform liegt vor

Nach jahrelangen politischen Diskussionen liegt nun endlich eine ausgewogene Lösung auf dem Tisch. Die Reform sieht vor, dass der Eigenmietwert bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz entfällt. Im Gegenzug entfallen auch die bisherigen Abzüge für Unterhaltskosten und Hypozinsen – mit klar definierten Ausnahmen: So können Kantone weiterhin Abzüge für energetische Sanierungen, Umweltschutzmassnahmen oder den Rückbau bewilligen. Denkmalpflegerische Arbeiten bleiben ebenfalls abzugsfähig.

 

Ein spezieller Vorteil ist zudem für Ersterwerber vorgesehen: Wer erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt, kann in den ersten zehn Jahren einen zusätzlichen Schuldzinsabzug geltend machen. Damit wird der Einstieg in den Wohnungsmarkt gezielt erleichtert – ein wichtiges Zeichen für junge Familien und den Mittelstand.

Gerechtere Besteuerung – mehr Eigenverantwortung

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts wird nicht nur eine jahrzehntealte Ungerechtigkeit korrigiert. Es werden auch endlich falsche Anreize beseitigt. Heute macht es steuerlich mehr Sinn, Schulden zu behalten, als sie zurückzuzahlen. Das neue System stärkt Eigenverantwortung und belohnt langfristige Planung und finanzielle Stabilität – ganz im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik.

Kantone bleiben handlungsfähig – Föderalismus wird gewahrt

Ein oft genanntes Gegenargument sind mögliche Steuerausfälle. Doch diese Befürchtung greift zu kurz: Kantone erhalten die Möglichkeit, auf Zweitwohnungen eine sogenannte Objektsteuer zu erheben und damit mögliche Ausfälle gezielt zu kompensieren. Das stärkt den Föderalismus – und gibt Kantonen wie jenen in Tourismusregionen das nötige Instrument in die Hand, um flexibel und ortsnah zu reagieren.

Fazit: Jetzt ist der Moment für mehr Gerechtigkeit

Die Reform ist das Resultat eines breiten, parteiübergreifenden Kompromisses. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte, FDP, GLP und SVP stehen gemeinsam hinter der Vorlage. Sie eint das Ziel, endlich faire Rahmenbedingungen für Wohneigentum zu schaffen. Denn eines ist klar: Das heutige System bremst nicht nur Familien und Rentner aus, es schadet auch der nächsten Generation, die sich ein Eigenheim kaum noch leisten kann.

 

Der Eigenmietwert war eine Notlösung aus einer anderen Zeit. Heute ist er ein bürokratisches und ungerechtes Hindernis auf dem Weg zu mehr Wohneigentum in der Schweiz. Mit der vorliegenden Reform gelingt ein echter Befreiungsschlag: Schulden werden nicht länger belohnt, Eigentum nicht länger bestraft. Die Besteuerung wird fairer, einfacher und zukunftstauglich.

 

Darum sagen wir: JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Für mehr Gerechtigkeit, Eigenverantwortung – und den Traum vom Eigenheim für alle.

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